Mit dem Sanierungsfahrplan als Förderprogramm des Landes können Hausbesitzer in Baden-Württemberg sinnvoll in die schrittweise Sanierung ihres Hauses starten und gleichzeitig damit einen Teil des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) erfüllen. Er ist für Gebäudeeigentümer eine Erfüllungsoption des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG). Ziel der Beratungsmaßnahme ist es, die Sanierungsstrategie für ein individuelles Gebäude zu entwickeln und zu vermitteln. Damit wird das energiepolitische Ziel der Bundesregierung unterstützt, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen.
Das Erneuerbare Wärme Gesetz (EWärmeG) betrifft alle Wohngebäude, welche bis zum 1. Januar 2009 fertiggestellt wurden. Das EWärmeG zeigt auf, was Immobilieneigentümer bei Neubau und Heizungsaustausch beachten sollten. So müssen Sie als HausbesitzerIn 15 Prozent erneuerbare Energie nutzen, wenn Sie Ihre zentrale Heizungsanlage austauschen. Das kann nur durch aufwändige und gleichsam kostenintensive Maßnahmen wie etwa dem Einbau von Photovoltaik- bzw. Solarthermieanlagen oder durch Dämmung der Gebäudehülle erreicht werden. Eine Beratung zu einem Sanierungsfahrplan kann teure Maßnahmen vermeiden. Im Rahmen meiner Vor-Ort-Energieberatung (BAFA) berate ich Sie zum Thema „KfW-Effizienzhaus oder besser Sanierungsfahrplan?” In jedem Fall stehe ich als ausgewiesener Leitlinienberater von Zukunft Altbau für Engagement, Qualität, Neutralität und Transparenz in Sachen Energieberatung.
Hier können Sie aktuelle Materialien und Merkblätter oder den Sanierungsleitfaden (Schritt für Schritt durch die unterschiedlichen Projektphasen einer energetischen Sanierung, fundierte Planung bis zur Umsetzung) von der Initiative Zukunft Altbau downloaden: