Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) trat am 1.11.2020 in Kraft und hat die Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst. Es gilt für alle Gebäude, die beheizt oder klimatisiert werden und bezieht sich mit seinen Vorgaben vor allem auf deren Heizungstechnik, Wärmedämmstandard und Hitzeschutzmaßnahmen von Gebäuden. Das Gesetz verbindet die Inhalte des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG).

Im Gesetz nehmen Neubauten den größten Teil ein. Das GEG hat die Absicht, die Auswirkungen des Neubau-Energiebedarfs zum Heizen und zur Warmwasserbereitung auf die Umwelt zu begrenzen. Dazu gibt es zwei unterschiedliche Berechnungsmethoden.

Der Energiefluss unterscheidet zwischen drei Energien

Die so genannte Primärenergie schließt sämtliche Prozesse der Energiebereitstellung vom Rohstoffabbau über  Transport bis zur Verwendung im Gebäude ein. Die Endenergie wird dem Gebäude von außen zugeführt. Die Nutzenergie bezeichnet die im Gebäude tatsächlich für den angestrebten Zweck wie Raumheizung oder Wassererwärmung verwendete Energie; auch die Hilfsenergie zählt dazu, darunter fällt beispielsweise der Strom für Heizungspumpen.

Selbst produzierter Strom verbessert die Energiebilanz eines Gebäudes

Ab 2026 dürfen Öl- oder Kohleheizungen nur noch in bestimmten Gebäuden eingebaut werden. Dazu zählen Gebäude auf Neubaustandard inklusive Teilversorgung mit erneuerbaren Energien, Bestandsgebäude (welche teilweise durch erneuerbare Energien versorgt werden) und Gebäude, die keinen Gas- oder Fernwärmeanschluss haben. Bauen Sie ein neues Haus und wollen Strom teilweise selbst produzieren, beispielsweise durch eine Photovoltaikanlage, können Sie diese Energie in der Energiebilanz großzügig anrechnen lassen und erfüllen die Anforderungen des GEG insgesamt leichter – und mit einem Batteriespeicher wird alles noch profitabler.

Verstöße gegen das GEG können teuer werden. Wer die Anforderungen an die energetischen Eigenschaften im Neubau oder bei der Sanierung nicht einhält, Energieausweise nicht vorlegt oder seine Klimaanlage nicht überprüfen lässt, riskiert Geldbußen bis zu 50.000 Euro.

 

Eine Immobilie gleichsam energieeffizient und bezahlbar aus- oder nachzurüsten, ist möglich und rechnet sich für alle Beteiligten. Außerdem berate ich Sie als neutral agierender Energie-Experte fachkompetent und am Puls der Zeit  im dynamischen Markt zukunftsfähiger Gebäudestrukturen.

Achim Hannen, Diplom-Ingenieur für Bauingenieurwesen und unabhängiger Energieberater für KMU und Privatpersonen