Modernisierung, regenerative Energienutzung, KfW-Zuschuss? Ohne Wärmeschutznachweis geht gar nichts.

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) soll dazu beitragen, den Heizenergiebedarf von Gebäuden zu reduzieren und den CO2-Ausstoss zu minimieren. Sie beinhaltet nicht nur Anforderungen an die Bauteile eines Gebäudes, sondern auch an die jeweilig integrierte Anlagentechnik.

Alle Bauherren, die umfangreichere Modernisierungen planen und ein Förderprogramm in Anspruch nehmen wollen, müssen durch einen Wärmeschutznachweis sicherstellen, dass der jeweilige Wärmeschutz und die Haustechnik, die eingesetzt werden soll, auch der Energieeinsparverordnung bzw. den Förderrichtlinien entsprechen.

Ein Wärmeschutznachweis muß dem Bauantrag beigefügt werden. Das gilt für Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude wie Büro- oder Verwaltungsgebäude, Waren- oder Geschäftshäuser, Gastronomie, Schulen, Sport- und Veranstaltungshallen oder eine Bibliothek.

Auch für die Beantragung von staatlichen Fördermitteln wie zum Beispiel bei der KfW-Bank sind bautechnische Nachweise für den Wärmeschutz Pflicht.

Für die Berechnung des Wärmeschutznachweises für Wohngebäude gibt es aktuell zwei Verfahren:

Nach DIN 4108-6 und DIN 4701-10 oder nach DIN V 18599

Nicht-Wohngebäude werden generell nach DIN V 18599 berechnet.

In beiden Varianten fungiere ich als Ansprechpartner für private Bauherren und Architekten gleichermaßen.

Sie sind Architekt oder Statiker?

Sie wollen im Rahmen einer energetischen Fachplanung den Wärmeschutznachweis für Ihr Projekt vergeben und möchten das gerne temporär oder dauerhaft outsourcen? Ich unterstützen Sie gerne in größeren Projekten oder bei Kapazitätsengpässen. Sprechen Sie mich an auf spezielle Kooperationsmodelle. Ich übernehme darin den Wärmeschutznachweis und erstelle für Sie die zugehörigen Unterlagen für Ihr geplantes Wohn- bzw. Nicht-Wohngebäude-Projekt. Insbesondere in Bezug auf Nachweise für Nichtwohngebäude nach DIN18599 bin ich seit 2011 qualifiziert.  Auf Wunsch trete ich als zusätzlicher Sachverständiger auf oder erstelle den Nachweis als Zuarbeit unter Ihrem Namen.

Das übernehme ich für Sie:

  • Ich checke die Anforderungen in der Bauplanung
  • Ich berate Sie bei der Wirtzschaftlichkeit der Maßnahme
  • Ich liefere Ihnen die Nachweise und Berechnungen
  • Ich überprüfe die sorgfältige Ausführung der energetisch bedingten Arbeiten während der Baubegleitung