Sie möchten Ihre Immobilie vermieten, verkaufen oder verpachten und benötigen einen Energieausweis bzw. einen Energiepass, der die Energieeffizienz Ihrer Immobilie aufzeigt? Ein Energieausweis ist verpflichtend vorzulegen, wenn eine Immobilie verkauft oder vermietet wird.

Für Wohngebäude mit maximal vier Wohnungen, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, müssen Energieausweise seit dem 1. Oktober 2008 auf der Grundlage des Energiebedarfs ausgestellt werden. Ausnahmen gelten für Gebäude, die schon bei der Fertigstellung die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung aus dem Jahr 1977 erfüllt haben oder nachträglich auf diesen Stand gebracht wurden.

Für Wohngebäude mit maximal vier Wohnungen, für die der Bauantrag nach dem 1. November 1977 (Baujahr ab 1978) gestellt wurde und für Wohngebäude mit mehr als 5 Wohneinheiten, müssen Energieausweise seit dem 1. Oktober 2009 vorliegen. Sie dürfen auf Grundlage von Daten zum Energieverbrauch oder Energiebedarf ausgefertigt werden.


Für Neubauten besteht die Ausweispflicht bereits seit dem 1. Januar 2002. Ich empfehle einen Energieausweis nach der Bedarfsermittlung, da dieser vergleichbare Werte liefert. Ein Verbrauchsausweis ist immer nutzerabhängig und so individuell wie der Nutzer. Zum Vergleich erhebe ich immer die Verbrauchsdaten mit.